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Gravierende Mängel bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland Neue Studie des Medizinischen Dienstes Eine
aktuelle Studie des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK) Rheinland-Pfalz zeigt: Zahnersatz, der
2006/2007 im
(Nicht-EU-)Ausland eingegliedert wurde, entsprach häufig nicht den
Richtlinien.
Demnach wies jede dritte Versorgung teils schwere Mängel auf. Zwei
Dritteln der
betroffenen Patienten empfahl der MDK sogar eine vollständige
Neuversorgung. Zur
Einsparung von Kosten erscheint es manchen Patienten
vorteilhaft, sich im Ausland mit Zahnersatz versorgen zu lassen. Auch
verschiedene Krankenkassen legen ihren Versicherten ein solches
Vorgehen nahe.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Rheinland-Pfalz hat
sich nun
näher mit dieser Problematik befasst. Die Studie wurde jüngst
von Dr. Christine
Baulig in der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift Nr. 7/2008
dargestellt. Das
Ergebnis: Bei Zahnersatz, der in den Jahren 2006 bis
2007 im (Nicht-EU-) Ausland eingegliedert wurde, war ein Drittel der
Versorgungen mit teils schweren Mängeln behaftet. Jedem
fünften Patienten
empfahl der Medizinische Dienst eine vollständige Neuversorgung.
Darüber hinaus
lag nur bei rund der Hälfe aller Versorgungen ein Heil- und
Kostenplan vor, wie
er in Deutschland vorgeschrieben ist. Zudem wurde in keinem der
begutachteten
Fälle eine Konformitätserklärung ausgestellt. In einer
solchen
Konformitätserklärung müssen, im Sinne der
Patientensicherheit, alle im
Zahnersatz verwendeten Materialien und deren chemische Zusammensetzung
offen
gelegt werden. Was
heißt dies nun für Patienten? Auf der einen Seite sind
die reinen Kosten für die Zahnersatzversorgung im Ausland
häufig tatsächlich
deutlich niedriger – oft bedingt durch das geringere Lohn- und
Ausbildungsniveau. Auf der anderen Seite sind die zusätzlichen
Aufwendungen für
Reise und Unterbringung nicht zu vernachlässigen; bei eventuellen
Nachbesserungen oder gar Neuherstellungen des Zahnersatzes im Ausland
kommen
weitere Kosten für Fahrt und Unterkunft hinzu. Im günstigen
Falle nimmt der
Zahnarzt im Ausland seine Korrektur-Maßnahmen kostenfrei vor.
Dies ist aber
nicht immer gewährleistet: Bei Mängeln am Zahnersatz kann es
für einen
Patienten schwierig sein, seine Forderungen im Ausland gegenüber
dem Zahnarzt
juristisch durchzusetzen. Und
wenn ein deutscher Zahnarzt die Mängel am -Zahnersatz
nach einer Auslandsbehandlung beheben soll? Dies kann er ablehnen, so
Baulig –
mit der Ausnahme von Notfallbehandlungen. Und auch die deutschen
gesetzlichen
Krankenversicherungen sind nicht prinzipiell verpflichtet, derartige
Mängelkorrekturen oder gar Neuanfertigungen zu bezahlen. Dies
bedeutet, dass
letztlich der Patient das Risiko einer Zahnersatzversorgung im Ausland
selbst
trägt. Nach
Auffassung des Kuratoriums Perfekter Zahnersatz kann
daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich das vermeintliche
Schnäppchen am
Ende als teures Vergnügen entpuppt. In jedem Fall ist es sehr
problematisch,
wenn primär auf die Kosten geschaut und die Qualität dabei
vernachlässigt wird.
Zahnersatz ist ein hohes Gut. Schließlich soll er jahrzehntelang
ohne
medizinisches Risiko für den Patienten funktionsfähig im Mund
verbleiben. Um
dies zu erreichen, bedarf es einer engen Zusammenarbeit auf hohem
Niveau – von
der Vorsorge über die Behandlung bis hin zur Nachsorge. Dies ist
am besten mit
dem Zahnarzt und dem zahntechnischen Meisterlabor vor Ort zu
erfüllen. Ein
hohes Maß an Sicherheit
bieten darüber hinaus die hierzulande geltenden gesetzlichen
Regelungen. So
muss ein Zahnarzt in Deutschland für den von ihm eingegliederten
Zahnersatz
eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren einräumen.
Innerhalb dieser Zeit muss
er Mängel am Zahnersatz, für die er verantwortlich ist,
kostenlos beseitigen.
Das kann bis hin zu einer eventuell erforderlichen Neuanfertigung gehen. |
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